IPbpR Fakultativprotokoll Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966)
Der Ausschuss erklärt jede nach diesem Protokoll eingereichte Mitteilung für unzulässig, die anonym ist oder die er für einen Missbrauch des Rechts auf Einreichung solcher Mitteilungen oder für unvereinbar mit den Bestimmungen des Paktes hält.
Quelle: DIMR
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